15.10.2020

Tegernseer Gebräuche: Gute Fortschritte bei Neufeststellung

2016 hat der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) die Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland (besser bekannt als Tegernseer Gebräuche oder kurz „TG“) in die Wege geleitet und das Verfahren organisiert. Auf Basis einer umfassenden Befragung der betroffenen Verkehrskreise konnten die wichtigsten Aspekte zur Neufeststellung erfasst und in einer Reihe von Sitzungen der Gebräuchekommission beraten werden. Im Juni diesen Jahres haben der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) und der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) das Verfahren vom DHWR übernommen und setzen den Prozess der Neufeststellung fort.

„Der wichtige Teil 1 der TG, in dem Aspekte des Vertragsrechts definiert sind, ist so gut wie abgeschlossen. Derzeit läuft noch eine Abfrage zur Skontoregelung. Danach haben wir einen Meilenstein erreicht und bewegen uns auf die Zielgerade zu“, sagt GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel zum bisherigen Prozess.

In den nächsten Schritten werden noch Teil 2 der Gebräuche mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnitt­holz überarbeitet und aktualisiert. Die Neufeststellung der Maklergebräuche (jetzt Anhang C) ist bereits abgeschlossen. „Wenn diese Punkte abgestimmt sind, steht der Neufeststellung der Gebräuche im kommenden Jahr nichts mehr im Wege“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Die Bedeutung der Handelsbräuche nach § 346 HGB ergeben sich aus der Qualität der definierten Verfahren zwischen den Vertragspartnern und der Belastbarkeit durch Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Gebräuche können nicht abgelehnt, sondern nur inhaltlich angepasst werden.

Die derzeit gültige Version der Gebräuche stammt aus dem Jahr 1985, sodass eine Über­arbeitung und Aktualisierung bzgl. Rechtsprechung, Kommunikationswegen und spezifischen Produktanforderungen erforderlich geworden ist.

Ein Handelsbrauch dient allen beteiligten Parteien, branchentypische Rechtsfragen zu klären und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. „Das ist ein klarer Vorteil für alle Unternehmen der Holz­branche, Vertragsabschlüsse und sich daraus ergebende Rechtsfragen zu klären“, so die Verbände DeSH und GD Holz.

Berlin, 15. Oktober 2020

 

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