17.05.2022

Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

Neufeststellung der Handelsgebräuche vor dem Abschluss Heute fand die Abschlusssitzung der Kommission zur Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, bekannt als „Tegernseer Gebräuche“, statt. Damit ist ein Meilenstein des seit 2016 andauernden Prozesses mit vielen Branchenvertretern erreicht. Die Verabschiedung der neuen Gebräuche ist im Herbst diesen Jahres geplant.

„Wir freuen uns, dass es einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft unter Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) gelungen ist, in einem mehr als sechs Jahre andauernden Prozess die „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, den „Tegernseer Gebräuchen“ zu überarbeiten und an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, so DeSH Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt.

 

Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. „Die Holzbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten auf vielen Ebenen verändert. Mit der Überarbeitung tragen wir diesen Entwicklungen der letzten 30 Jahre Rechnung und schaffen Klarheit für die Unternehmen“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.

 

Neufeststellung mit Branchenvertretern

Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen. Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.

 

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Die neu festgestellten Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. „Mit der Überarbeitung konnten die Anforderungen an Rechtssicherheit und spezifische Produktanforderungen aktualisiert werden. Damit werden verlässliche Rahmenbedingen für alle Marktteilnehmenden geschaffen“, so Goebel und Schmidt abschließend.

Berlin, 17.05.2022

Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

Teaser Foto: © DeSH

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