15.01.2024

Das EU-Lieferkettengesetz sorgt für weiteren bürokratischen Aufwand der Unternehmen

Am 14. Dezember 2023 haben EU-Parlament und Mitgliedsstaaten eine Einigung über das europäische Lieferkettengesetz erzielt.

Am 14. Dezember 2023 haben EU-Parlament und Mitgliedsstaaten eine Einigung über das europäische Lieferkettengesetz erzielt, diese bedarf allerdings noch der Zustimmung durch den Europäischen Rat.

Die Regelungen des europäischen Lieferkettengesetzes werden noch über das ohnehin ambitionierte deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, Sorgfaltspflicht und Prüfung in der Lieferkette werden noch intensiviert. Die Anforderungen sind ohnehin schon hoch mit Prüfungen zu Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferkette und müssen ab einer bestimmten Firmengröße in einem Jahresbericht dokumentiert und transparent dargestellt werden. Es steht weiter zu befürchten, dass die unter die neue Regelung fallenden größeren Unternehmen auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen, obwohl die nicht direkt von der neuen Regelung betroffen sind.

Der GD Holz sieht mit der geplanten Verabschiedung daher weitere hohe Belastungen auf Importeure und Handelsunternehmen zukommen.

„Angesichts der ohnehin schon hohen Belastung durch die Umsetzung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) bedeutet das neue Brüsseler Gesetz zusätzlichen erheblichen Aufwand für die Unternehmen und zeigt wenig wirtschaftliches Gespür der EU-Kommission“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Das neue Gesetz folgt dem Kurs der EU-Kommission, mit Regulierungen bis ins kleinste Detail, um Wirtschaftskraft und Flexibilität von Unternehmern weiter hart auf die Probe zu stellen“.

Das EU-Lieferkettengesetz sorgt für weiteren bürokratischen Aufwand der Unternehmen (PDF) 

FOTO: ©FOTOLIA

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