DER WIRTSCHAFTSVERBAND FÜRDEN DEUTSCHEN HOLZFACHHANDEL
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Im Jahr 2017 waren die Warengruppen Fußböden mit plus 7 %, Hobelwaren mit plus 6,8 % und Bauelemente (Innentüren) mit plus 5 % besonders gut nachgefragt. Der Umsatzzuwachs von Holzwerkstoffen lag mit 3,8 % im Rahmen des Gesamtzuwachses. Einzig das Sortiment Holz im Garten war mit minus 0,8 % in 2017 leicht rückläufig. Im Vergleich der Vertriebslinien Großhandel und Einzelhandel zeigt sich, dass der Großhandel gewachsen ist, der Absatz über den Holzeinzelhandel war dagegen leicht rückläufig.
Für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Kaufverträge gilt das mit Spannung und viel Diskussion begleitete neue Bauvertragsrecht. Ab Januar gilt, dass der Verkäufer jedem Kunden gegenüber für Ein- und Ausbaukosten haftet, wenn dieser die verdeckt mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder angebracht hat. In solchen Fällen soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Verkäufer verschuldensunabhängig die Kosten tragen, die ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Auftraggeber aufgrund sachkundiger Beratung für geeignete und erfolgversprechende Maßnahmen für Aus- und Einbau- bzw. Anbringungskosten aufwenden musste. Diese Kosten können entlang der Lieferkette geltend gemacht werden. Der Händler kann seinen Vorlieferanten in Regress nehmen und dieser dann den Hersteller oder den Importeur. Es ist der erklärte Wille des Gesetzgebers, dass die Aufwendungen, die für den unnötigen Ein- und Ausbau wegen verdeckt mangelhafter Ware entstanden sind, von der Stelle zu tragen sind, die die Ware auf den Markt gebracht hat.
Die fünf in der Initiative Qualitätssperrholz (IQS) des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) befindlichen Unternehmen starten ab kommender Woche mit der IQS-Deklaration der Produkteigenschaften von Sperrholz. Ziel der Initiative ist es, durch präzise und korrekte normative Beschreibung der Platteneigenschaften mehr Transparenz am Sperrholzmarkt zu erzielen. Derzeit gehören der Initiative die folgenden fünf Unternehmen an: BAYOU Holzwerkstoffe GmbH, Carl Götz GmbH, Fepco International Europa NV, Klöpferholz GmbH & Co. KG sowie Robert Neudeck GmbH & Co.
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